Presse
09.04.2008, 10:56 Uhr
Kindeswohlgefährdung und Jugendhilfe
Bockhorn. Kindeswohlgefährdung und Jugendhilfe

Zum „Politischen Frühstück” der Seniorenunion der CDU des Kreises Friesland am 01.04.08 im Landhaus Tapken in Sande konnte der Vorsitzende der Seniorenunion, Herr Rainer Hajek, zu dem aktuellen Thema „Kindeswohlgefährdung und Jugendhilfe” Frau Cornelia Papen, zuständig für Öffentlich-keitsarbeit und Prävention, sowie Frau Birgit Renken vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes des Landkreises Friesland begrüßen.
Frau Papen stellte dar, dass sie zur Zeit eine Vernetzung aller beteiligten Dienste der Jugendhilfe, der sozialen Einrichtungen sowie der freiwilligen Verbände, des Gesund-heitswesens einschließlich der Ärzte, der Schulen sowie der Justiz unter der treffenden Bezeichnung „Hand in Hand” erarbeitet, während Frau Renken sich vor Ort um die konkreten Problembereiche in den Familien kümmert.

Beide Referentinnen stärkten in sehr engagierter und über-zeugender Weise das Bewusstsein der Zuhörer, dass die heutigen Eltern nicht allein gelassen werden, da nach der-zeitiger Gesetzeslage dem Jugendamt die Doppelfunktion Hilfe und Kontrolle auferlegt ist. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass eine solche Unterstützung nicht die Mütter und Väter von der Selbstverantwortung für ihre Kinder befreien dürfe.

Die nachvollziehbaren Schilderungen anhand der beispiel-haft dargelegten persönlichen Einsatzgebiete machten den Anwesenden die ungeheure Verantwortung und Einsatz-bereitschaft der staatlichen und freiwilligen sozialen Dienste klar.

Eine rege Diskussion führte zur Beantwortung vieler Fragen der Zuhörer sowie zu dem Hinweis der Fachkräfte, wie wichtig auch die Mitverantwortung der älteren Generation für das Wohl der Kinder und Enkelkinder in unserem Land ist, um diese in ihrer Entwicklung zu fördern und zu eigen-verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten erziehen zu können.

Das Treffen stellte letztendlich sicher, dass in Zukunft keiner der Zuhörer bei Anhaltspunkten der Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen wegsehen, sondern sich vertrauensvoll an das Jugendamt des Landkreises wenden wird.

Gem. § 65 SGB VIII gilt insoweit ein besonderer Vertrauens-schutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, dass anvertraute Sozialdaten von dem Mitarbeiter des Jugend-amtes nur an die gesetzlich vorgeschriebenen Gremien weitergegeben werden dürfen.

Frau Cornelia Papen und Frau Birgit Renken erhielten viel Beifall von den Senioren der CDU.

Wir danken den beiden Referentinnen und werden sie zu gegebener Zeit erneut um einen Bericht über ihre für unsere Gesellschaft so wichtige Arbeit bitten.